
5 JAHRE SELBSTSTÄNDIGE HALTBARKEITSGARANTIE
Die MGL-Licht GmbH (im Folgenden: Garantiegeber) gewährt hiermit dem gewerblichen Käufer (im Folgenden: Garantienehmer) für diejenigen Produkte, die ausdrücklich mit dem Symbol “5 Jahre Garantie” gekennzeichnet sind, eine selbstständige Haltbarkeitsgarantie zu folgenden Bedingungen:
- Durch diese selbstständige Garantie werden gesetzliche Gewährleistungsansprüche nicht eingeschränkt, erweitert, abgelöst oder sonst wie berührt.
- Die Garantiezeit beträgt fünf Jahre ab Übergabe des Produktes an den Garantienehmer oder – wenn dies der frühere Zeitpunkt ist – ab Übergabe an einen ersten vom Garantiegeber oder Garantienehmer bestimmten Transporteur. Sollte in der Garantiezeit ein Garantiefall auftreten und Leistungen aus der Garantie erfolgen, bewirken diese Leistungen keinen Neubeginn der Garantiezeit.
- Die selbständige Garantie gilt nicht für das gesamte Produktangebot des Garantiegebers, sondern ausschließlich für die ausdrücklich gekennzeichneten (LED-) Produkte.
- Innerhalb der Garantiezeit leistet der Garantiegeber im Garantiefall schnellstmöglich kostenfreien Ersatz für das defekte Produkt. Etwaige Beschaffungszeiten des Garantiengebers sind durch den Garantienehmer zu akzeptieren, ein Verzug des Garantiegebers tritt hierdurch nicht ein, soweit eine Verzögerung nicht durch den Garantiegeber zu vertreten ist. Weitere Leistungen als die ausdrücklich in diesen Garantiebedingungen erwähnten (wie z. B. Kaufpreiserstattung, Minderung, Schadensersatz, Ersatz für Arbeits- oder Montagekosten und immaterielle Ansprüche) sind nicht Gegenstand dieser Garantie.
- Zur Geltendmachung von Garantieansprüchen ist das betreffende Produkt durch den Garantienehmer mit einem Kaufbeleg und einer aussagekräftigen Fehlerbe-schreibung zur technischen Prüfung an den Garantiegeber versandkostenfrei zurück zu senden. Bei Vorliegen eines Garantiefalles leistet der Garantiegeber Ersatz für tatsächlich angefallene Rücksendekosten des Garantienehmers. Liegt kein Garantiefall vor, ist das Produkt kostenpflichtig vom Garantienehmer zurückzunehmen.
- Defekte Produkte werden von dem Garantiegeber im Garantiefall nach Möglichkeit durch neue Leuchten des gleichen Typs ersetzt. Aufgrund der zügigen technischen Entwicklung im LED-Bereich muss sich der Garantiegeber allerdings insbesondere für den Fall, dass ein Produkt mittlerweile ausgelaufen oder nicht mehr verfügbar ist, vorbehalten, weiterentwickelte Leuchten, einen Nachfolgetypen oder einen ähnlichen Typen (jeweils auf aktuellem Entwicklungsstand) zu liefern. Hierbei können Varianzen hinsichtlich der Leistung oder Systemeffizienz (Lumen/W) vorkommen, dies stellt keinen Defekt oder Mangel dar. Ebenso wenig liegt kein (weiterer) Garantiefall, Defekt oder Mangel vor, wenn Helligkeitsdifferenzen einer Ersatzleuchte im Verhältnis zu einer nicht defekten restlichen Leuchtengruppe dadurch auftreten, dass bei der restlichen Leuchtengruppe ein technisch bedingter Alterungsprozess bereits fortgeschritten ist, diese Leuchten also an Leuchtkraft verloren haben.
- Leistungen aus dieser Garantie setzen voraus, dass eine fach- und produktgerechte Montage entsprechend der Herstelleranweisungen und Montageanleitungen des Produktes durch hierzu qualifizierte Personen nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Normen erfolgt ist. Der Garantienehmer hat hierzu auf Anforderung einen geeigneten Nachweis zu erbringen. Defekte oder Mängel, die auf eine fehlerhafte Montage, wie z. B. nicht beachteten Einbautiefen oder Einbauvolumen, oder eine fehlerhafte und nicht sachgerechte Lagerung des Produktes zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen.
- Garantieansprüche sind ausgeschlossen, wenn das Produkt durch den Garantienehmer elektrisch oder mechanisch bearbeitet oder umgearbeitet worden ist, selbst wenn ein Defekt oder Mangel nicht hierauf zurückzuführen ist.
- Ansprüche des Garantienehmers aus dieser Garantie begründen keinerlei Zurückbehaltungsrechte gegenüber dem Garantiegeber, insbesondere nicht gegenüber dessen möglichen Rechten aus anderen Schuldverhältnissen.
- Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dieser selbstständigen Garantie ist der Sitz des Garantiegebers.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen dieser selbständigen Garantie führt nicht zu Gesamtunwirksamkeit der Garantiebedingungen
Stand der Garantiebedingungen: 23.06.2014