5 JAHRE SELBSTSTÄNDIGE HALTBARKEITSGARANTIE

Die MGL-Licht GmbH (im Folgenden: Garantiegeber) gewährt hiermit dem gewerblichen Käufer (im Folgenden: Garantienehmer) für diejenigen Produkte, die ausdrücklich mit dem Symbol “5 Jahre Garantie” gekennzeichnet sind, eine selbstständige Haltbarkeitsgarantie zu folgenden Bedingungen:

  1. Durch diese selbstständige Garantie werden gesetzliche Gewährleistungsansprüche nicht eingeschränkt, erweitert, abgelöst oder sonst wie berührt.
  2. Die Garantiezeit beträgt fünf Jahre ab Übergabe des Produktes an den Garantienehmer oder – wenn dies der frühere Zeitpunkt ist – ab Übergabe an einen ersten vom Garantiegeber oder Garantienehmer bestimmten Transporteur. Sollte in der Garantiezeit ein Garantiefall auftreten und Leistungen aus der Garantie erfolgen, bewirken diese Leistungen keinen Neubeginn der Garantiezeit.
  3. Die selbständige Garantie gilt nicht für das gesamte Produktangebot des Garantiegebers, sondern ausschließlich für die ausdrücklich gekennzeichneten (LED-) Produkte.
  4. Der Garantienehmer ist verpflichtet, dem Garantiegeber innerhalb des Garantiezeitraums einen Garantiefall unverzüglich zu melden. Die Garantie umfasst sodann nach billigem Ermessen des Garantiegebers eine kostenfreie Reparatur oder eine kostenfreie Ersatzteillieferung oder Ersatzlieferung eines entsprechenden oder gleichartigen bzw. gleichwertigen Produkts. Alternativ hat der Garantiegeber die Möglichkeit, das Produkt zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich einer etwaigen Wertminderung zu erstatten. 
  5. Zur Geltendmachung von Garantieansprüchen ist das betreffende Produkt durch den Garantienehmer mit einem Kaufbeleg und einer aussagekräftigen Fehlerbeschreibung zur technischen Prüfung an den Garantiegeber versandkostenpflichtig zurückzusenden. Der Garantiegeber sendet das Produkt auf seine Kosten zum Garantienehmer zurück, unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder nicht. 
  6. Defekte Produkte werden von dem Garantiegeber im Garantiefall nach Möglichkeit durch neue Leuchten des gleichen Typs ersetzt. Aufgrund der zügigen technischen Entwicklung im LED-Bereich muss sich der Garantiegeber allerdings insbesondere für den Fall, dass ein Produkt mittlerweile ausgelaufen oder nicht mehr verfügbar ist, vorbehalten, weiterentwickelte Leuchten, einen Nachfolgetypen oder einen ähnlichen Typen (jeweils auf aktuellem Entwicklungsstand) zu liefern. Hierbei können Varianzen hinsichtlich der Leistung oder Systemeffizienz (Lumen/W) vorkommen, dies stellt keinen Defekt oder Mangel dar. Ebenso wenig liegt kein (weiterer) Garantiefall, Defekt oder Mangel vor, wenn Helligkeitsdifferenzen einer Ersatzleuchte im Verhältnis zu einer nicht defekten restlichen Leuchtengruppe dadurch auftreten, dass bei der restlichen Leuchtengruppe ein technisch bedingter Alterungsprozess bereits fortgeschritten ist, diese Leuchten also an Leuchtkraft verloren haben.
  7. Leistungen aus dieser Garantie setzen voraus, dass eine fach- und produktgerechte Montage entsprechend der Herstelleranweisungen und Montageanleitungen des Produktes durch hierzu qualifizierte Personen nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Normen erfolgt ist. Der Garantienehmer hat hierzu auf Anforderung einen geeigneten Nachweis zu erbringen. Defekte oder Mängel, die auf eine fehlerhafte Montage, wie z. B. nicht beachteten Einbautiefen oder Einbauvolumen, oder eine fehlerhafte und nicht sachgerechte Lagerung des Produktes zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen.
  8. Garantieansprüche sind ausgeschlossen, wenn das Produkt durch den Garantienehmer elektrisch oder mechanisch bearbeitet oder umgearbeitet worden ist, selbst wenn ein Defekt oder Mangel nicht hierauf zurückzuführen ist.
  9. Ansprüche des Garantienehmers aus dieser Garantie begründen keinerlei Zurückbehaltungsrechte gegenüber dem Garantiegeber, insbesondere nicht gegenüber dessen möglichen Rechten aus anderen Schuldverhältnissen.
  10. Die vorliegenden Bedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 
  11. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen dieser selbständigen Garantie führt nicht zu Gesamtunwirksamkeit der Garantiebedingungen

Stand der Garantiebedingungen: 24.08.2023